Sorgerecht & Besuchsrecht

Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, steht ihr Wohl immer im Mittelpunkt. Gleichzeitig entstehen für Eltern oft viele Fragen zur elterlichen Sorge, zur Betreuung oder zum Besuchsrecht. Ich unterstütze Sie dabei, tragfähige Lösungen zu finden und Ihre Rechte sowie die Interessen Ihres Kindes zu wahren.

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit im Familienrecht weiss ich, dass Konflikte rund um gemeinsame Kinder besonders belastend sein können. Mein Ziel ist es, Eskalationen möglichst zu vermeiden und Vereinbarungen zu schaffen, die auch langfristig funktionieren. Ist eine Einigung nicht möglich, vertrete ich Sie selbstverständlich vor den zuständigen Gerichten.

Wer erhält nach einer Trennung das Sorgerecht?

Grundsätzlich bleibt die gemeinsame elterliche Sorge auch nach einer Trennung oder Scheidung bestehen. Dennoch müssen zahlreiche Entscheidungen über die Betreuung und den Alltag des Kindes getroffen werden.

Entscheidend ist stets, welche Lösung dem Kindeswohl am besten entspricht. Dabei spielen unter anderem die bisherige Betreuung, die Lebenssituation der Eltern und die Bedürfnisse des Kindes eine wichtige Rolle.

Ich prüfe Ihre individuelle Situation und unterstütze Sie dabei, eine tragfähige Regelung zu entwickeln.

Wie wird die Betreuung des Kindes geregelt?

Nicht jede Familie lebt nach einer Trennung das gleiche Betreuungsmodell. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt immer von den persönlichen Umständen ab.

Gemeinsam besprechen wir, welche Betreuungsform den Bedürfnissen Ihres Kindes und Ihrer Familie gerecht wird. Dabei stehen stabile Verhältnisse und das Wohl des Kindes stets im Vordergrund.

Als Mediatorin unterstütze ich Eltern auch dabei, gemeinsame Lösungen außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu entwickeln.

Was gilt beim Besuchsrecht?

Kinder haben grundsätzlich das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen. Gleichzeitig sollte das Besuchsrecht so ausgestaltet sein, dass es dem Kindeswohl entspricht und im Alltag umsetzbar ist.

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, helfe ich Ihnen dabei, faire und praktikable Regelungen zu finden. Falls erforderlich, setze ich Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch.

Gerade klare Vereinbarungen schaffen für Kinder Sicherheit und vermeiden spätere Konflikte.

Praxisbeispiel

Viele Eltern kommen zu mir, weil bestehende Besuchsregelungen nicht mehr funktionieren oder sich die Lebensumstände verändert haben. Gemeinsam prüfen wir, welche Anpassungen sinnvoll sind und wie sich neue Vereinbarungen rechtlich absichern lassen.

Welche Rolle spielt das Kindeswohl?

Das Kindeswohl bildet die Grundlage sämtlicher Entscheidungen im Familienrecht, die gemeinsame Kinder betreffen. Persönliche Konflikte zwischen den Eltern dürfen dabei nicht zulasten des Kindes gehen.

Gerichte berücksichtigen unter anderem die Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen, dessen persönliche Entwicklung sowie die Fähigkeit der Eltern, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.

Ich unterstütze Sie dabei, Lösungen zu entwickeln, die sowohl rechtlich tragfähig als auch im Alltag umsetzbar sind.

Wie unterstütze ich Sie bei Konflikten rund um gemeinsame Kinder?

Gerade Streitigkeiten über Kinder sind häufig von starken Emotionen geprägt. Deshalb lege ich großen Wert auf eine ruhige, sachliche und lösungsorientierte Begleitung.

Ich erkläre Ihnen verständlich Ihre rechtlichen Möglichkeiten, bereite Sie auf Gespräche oder Gerichtsverfahren vor und vertrete Ihre Interessen konsequent. Gleichzeitig versuche ich, unnötige Eskalationen zu vermeiden und den Blick auf das Wohl Ihres Kindes zu richten.

Bleibt die gemeinsame elterliche Sorge nach einer Trennung bestehen?

In vielen Fällen ja. Ob Ausnahmen bestehen, hängt von der jeweiligen Situation ab.

Ja. Verändern sich die Lebensumstände wesentlich, kann eine bestehende Regelung angepasst werden.

Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die zuständige Behörde oder das Gericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls.

Nur unter besonderen Voraussetzungen. Entscheidend ist immer, was dem Wohl des Kindes dient.

Sobald Streit über die Betreuung, das Sorgerecht oder das Besuchsrecht entsteht oder Sie eine bestehende Regelung überprüfen lassen möchten.

lic. iur. Silvia Schneider
lic. iur. Silvia Schneider

Ich bin Silvia Schneider, Anwältin für Familienrecht und ausgebildete Mediatorin. Seit 2004 begleite ich Privatpersonen bei Scheidungen, Trennungen, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen sowie außergerichtlichen Konfliktlösungen durch Mediation.

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Gerade bei einer Trennung oder einem familienrechtlichen Konflikt entstehen viele Fragen, die zeitnah geklärt werden sollten. Im Erstgespräch analysiere ich Ihre persönliche Situation, erläutere Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und bespreche gemeinsam mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte. So schaffen wir von Beginn an Klarheit und vermeiden unnötige Unsicherheiten.

lic. iur. Silvia Schneider