Konkubinat & Familienvereinbarungen

Auch ohne Trauschein entstehen gemeinsame Verpflichtungen und finanzielle Verflechtungen. Anders als bei einer Ehe bestehen im Konkubinat jedoch deutlich weniger gesetzliche Regelungen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig klare Vereinbarungen zu treffen und sich rechtlich beraten zu lassen.

Ich unterstütze Paare dabei, ihre gemeinsame Lebenssituation rechtlich abzusichern und Konflikte im Falle einer Trennung zu vermeiden. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit im Familienrecht weiss ich, welche Fragen im Alltag besonders häufig auftreten und welche Vereinbarungen langfristig Sicherheit schaffen.

Was gehört zur güterrechtlichen Auseinandersetzung?

Mit der Auflösung einer Ehe müssen die vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen den Ehegatten geklärt werden. Dabei wird geprüft, welche Vermögenswerte vorhanden sind und wie diese nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzuteilen sind.

Je nach Güterstand unterscheiden sich die rechtlichen Voraussetzungen erheblich. Deshalb ist es wichtig, die individuelle Situation frühzeitig beurteilen zu lassen.

Ich erläutere Ihnen verständlich, welche Ansprüche bestehen können und welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind.

Was ist Eigengut und was gehört zur Errungenschaft?

Nicht jedes Vermögen wird bei einer Scheidung gleich behandelt. Das Schweizer Güterrecht unterscheidet insbesondere zwischen Eigengut und Errungenschaft.

Zum Eigengut zählen beispielsweise Vermögenswerte, die bereits vor der Ehe vorhanden waren oder durch Erbschaft oder Schenkung erworben wurden. Zur Errungenschaft gehören dagegen grundsätzlich Vermögenswerte, die während der Ehe erwirtschaftet wurden.

Die richtige Zuordnung ist häufig entscheidend für die spätere Vermögensaufteilung. Ich prüfe Ihre Unterlagen sorgfältig und kläre, welche Ansprüche sich daraus ergeben.

Wie werden gemeinsame Schulden berücksichtigt?

Neben dem Vermögen müssen oftmals auch bestehende Verbindlichkeiten berücksichtigt werden. Dabei stellt sich unter anderem die Frage, welche Schulden gemeinsam getragen werden und welche einem Ehegatten allein zuzurechnen sind.

Gerade bei Immobilien, gemeinsamen Krediten oder selbstständigen Tätigkeiten ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung erforderlich. Fehler können erhebliche finanzielle Folgen haben.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Vermögensverhältnisse vollständig aufzuarbeiten und Ihre Rechte zu sichern.

Praxisbeispiel

Immer wieder begleite ich Mandantinnen und Mandanten, bei denen unklar ist, ob bestimmte Vermögenswerte dem Eigengut oder der Errungenschaft zuzuordnen sind. Eine sorgfältige Analyse der Vermögensentwicklung schafft hier oft die notwendige Klarheit und verhindert spätere Streitigkeiten.

Welche Rolle spielen Immobilien und Erbschaften?

Immobilien zählen häufig zu den wertvollsten Vermögenswerten einer Ehe. Je nach Eigentumsverhältnissen und Finanzierung ergeben sich unterschiedliche rechtliche Konsequenzen.

Auch Erbschaften und Schenkungen werfen immer wieder Fragen auf. Ob und in welchem Umfang diese bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt werden, hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Ich prüfe Ihre individuelle Situation und erläutere Ihnen verständlich, welche Auswirkungen dies auf die Vermögensaufteilung haben kann.

Wie unterstütze ich Sie bei der Vermögensaufteilung?

Eine gerechte Vermögensaufteilung setzt voraus, dass sämtliche finanziellen Verhältnisse vollständig erfasst und rechtlich richtig bewertet werden. Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens und vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Als Anwältin im Familienrecht lege ich großen Wert auf nachvollziehbare Lösungen und eine strukturierte Vorgehensweise. Wenn sich eine einvernehmliche Lösung erreichen lässt, unterstütze ich Sie dabei. Ist dies nicht möglich, setze ich Ihre Ansprüche konsequent durch.

Was bedeutet Errungenschaftsbeteiligung?

Die Errungenschaftsbeteiligung ist der gesetzliche Güterstand in der Schweiz. Dabei wird zwischen Eigengut und Errungenschaft unterschieden.

Erbschaften zählen grundsätzlich zum Eigengut. Ob im Einzelfall Besonderheiten bestehen, sollte rechtlich geprüft werden.

Welche Schulden von wem getragen werden müssen, richtet sich nach den jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen.

Das hängt unter anderem von den Eigentumsverhältnissen, der Finanzierung und dem Güterstand ab.

Sobald Vermögen, Immobilien oder größere finanzielle Werte betroffen sind, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung.

lic. iur. Silvia Schneider
lic. iur. Silvia Schneider

Ich bin Silvia Schneider, Anwältin für Familienrecht und ausgebildete Mediatorin. Seit 2004 begleite ich Privatpersonen bei Scheidungen, Trennungen, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen sowie außergerichtlichen Konfliktlösungen durch Mediation.

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Gerade bei einer Trennung oder einem familienrechtlichen Konflikt entstehen viele Fragen, die zeitnah geklärt werden sollten. Im Erstgespräch analysiere ich Ihre persönliche Situation, erläutere Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und bespreche gemeinsam mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte. So schaffen wir von Beginn an Klarheit und vermeiden unnötige Unsicherheiten.

lic. iur. Silvia Schneider