- 4052 Basel
Güterrecht & Vermögensaufteilung
Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich häufig die Frage, wie Vermögen, Schulden und gemeinsame Werte aufgeteilt werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft dabei, finanzielle Nachteile zu vermeiden und Ihre Ansprüche rechtzeitig zu sichern. Ich begleite Sie bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung und setze mich für eine faire und rechtlich fundierte Lösung ein.
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit im Familienrecht weiss ich, dass gerade finanzielle Themen häufig zu langwierigen Auseinandersetzungen führen. Deshalb analysiere ich Ihre persönliche Situation sorgfältig und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die Ihre Interessen bestmöglich schützt.
Was gehört zur güterrechtlichen Auseinandersetzung?
Mit der Auflösung einer Ehe müssen die vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen den Ehegatten geklärt werden. Dabei wird geprüft, welche Vermögenswerte vorhanden sind und wie diese nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzuteilen sind.
Je nach Güterstand unterscheiden sich die rechtlichen Voraussetzungen erheblich. Deshalb ist es wichtig, die individuelle Situation frühzeitig beurteilen zu lassen.
Ich erläutere Ihnen verständlich, welche Ansprüche bestehen können und welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind.
Was ist Eigengut und was gehört zur Errungenschaft?
Nicht jedes Vermögen wird bei einer Scheidung gleich behandelt. Das Schweizer Güterrecht unterscheidet insbesondere zwischen Eigengut und Errungenschaft.
Zum Eigengut zählen beispielsweise Vermögenswerte, die bereits vor der Ehe vorhanden waren oder durch Erbschaft oder Schenkung erworben wurden. Zur Errungenschaft gehören dagegen grundsätzlich Vermögenswerte, die während der Ehe erwirtschaftet wurden.
Die richtige Zuordnung ist häufig entscheidend für die spätere Vermögensaufteilung. Ich prüfe Ihre Unterlagen sorgfältig und kläre, welche Ansprüche sich daraus ergeben.
Wie werden gemeinsame Schulden berücksichtigt?
Neben dem Vermögen müssen oftmals auch bestehende Verbindlichkeiten berücksichtigt werden. Dabei stellt sich unter anderem die Frage, welche Schulden gemeinsam getragen werden und welche einem Ehegatten allein zuzurechnen sind.
Gerade bei Immobilien, gemeinsamen Krediten oder selbstständigen Tätigkeiten ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung erforderlich. Fehler können erhebliche finanzielle Folgen haben.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Vermögensverhältnisse vollständig aufzuarbeiten und Ihre Rechte zu sichern.
Praxisbeispiel
Immer wieder begleite ich Mandantinnen und Mandanten, bei denen unklar ist, ob bestimmte Vermögenswerte dem Eigengut oder der Errungenschaft zuzuordnen sind. Eine sorgfältige Analyse der Vermögensentwicklung schafft hier oft die notwendige Klarheit und verhindert spätere Streitigkeiten.
Welche Rolle spielen Immobilien und Erbschaften?
Immobilien zählen häufig zu den wertvollsten Vermögenswerten einer Ehe. Je nach Eigentumsverhältnissen und Finanzierung ergeben sich unterschiedliche rechtliche Konsequenzen.
Auch Erbschaften und Schenkungen werfen immer wieder Fragen auf. Ob und in welchem Umfang diese bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt werden, hängt von den jeweiligen Umständen ab.
Ich prüfe Ihre individuelle Situation und erläutere Ihnen verständlich, welche Auswirkungen dies auf die Vermögensaufteilung haben kann.
Wie unterstütze ich Sie bei der Vermögensaufteilung?
Eine gerechte Vermögensaufteilung setzt voraus, dass sämtliche finanziellen Verhältnisse vollständig erfasst und rechtlich richtig bewertet werden. Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens und vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Als Anwältin im Familienrecht lege ich großen Wert auf nachvollziehbare Lösungen und eine strukturierte Vorgehensweise. Wenn sich eine einvernehmliche Lösung erreichen lässt, unterstütze ich Sie dabei. Ist dies nicht möglich, setze ich Ihre Ansprüche konsequent durch.
Was bedeutet Errungenschaftsbeteiligung?
Die Errungenschaftsbeteiligung ist der gesetzliche Güterstand in der Schweiz. Dabei wird zwischen Eigengut und Errungenschaft unterschieden.
Gehört eine Erbschaft zur Vermögensaufteilung?
Erbschaften zählen grundsätzlich zum Eigengut. Ob im Einzelfall Besonderheiten bestehen, sollte rechtlich geprüft werden.
Was passiert mit gemeinsamen Schulden?
Welche Schulden von wem getragen werden müssen, richtet sich nach den jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen.
Wie werden Immobilien bei einer Scheidung behandelt?
Das hängt unter anderem von den Eigentumsverhältnissen, der Finanzierung und dem Güterstand ab.
Wann sollte ich mich anwaltlich beraten lassen?
Sobald Vermögen, Immobilien oder größere finanzielle Werte betroffen sind, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung.
Ich bin Silvia Schneider, Anwältin für Familienrecht und ausgebildete Mediatorin. Seit 2004 begleite ich Privatpersonen bei Scheidungen, Trennungen, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen sowie außergerichtlichen Konfliktlösungen durch Mediation.
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Gerade bei einer Trennung oder einem familienrechtlichen Konflikt entstehen viele Fragen, die zeitnah geklärt werden sollten. Im Erstgespräch analysiere ich Ihre persönliche Situation, erläutere Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und bespreche gemeinsam mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte. So schaffen wir von Beginn an Klarheit und vermeiden unnötige Unsicherheiten.